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Allgemeine Bestimmungen

SAISONKARTEN

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Saisonkarten gelten vom 01. April bis 31. Oktober.

Bei sehr guten Straßenverhältnissen längstens jedoch bis 30. November des Ausgabejahres.

 

Karten werden für ein Kennzeichen ausgestellt und können nur für Privatfahrzeuge gekauft werden (nicht für Firmenfahrzeuge, Taxi, Mietwagen, Vereine, Clubs oder sonstige gewerbliche Verwendungen). 

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